Unabhängig · persönlich · zuverlässig
Kfz-Schadengutachten nach einem Unfall
Professionelle Schadenaufnahme, persönliche Betreuung und transparente Begleitung bei der organisatorischen Abwicklung Ihres Unfallschadens.
Kostenlose Erstorientierung: Sie hatten einen Unfall und wissen nicht, was jetzt zu tun ist? Rufen Sie uns unverbindlich an – das erste telefonische Gespräch kostet Sie nichts.
Ein Gutachten wird erst nach Ihrer ausdrücklichen Beauftragung erstellt.
Richtig handeln im Ernstfall
Was tun nach einem Unfall?
Bewahren Sie Ruhe und sichern Sie zunächst die Unfallstelle. Mit diesen Schritten schützen Sie sich und schaffen eine zuverlässige Grundlage für die spätere Schadenabwicklung.
- Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern.
- Bei Verletzten oder akuter Gefahr sofort den Notruf unter 112 verständigen.
- Bei unklarer Schuldfrage, Personenschäden, Fahrerflucht oder größeren Schäden die Polizei rufen.
- Unfallstelle, Fahrzeugpositionen, Kennzeichen, Schäden und Spuren aus mehreren Perspektiven fotografieren.
- Kontaktdaten, Versicherungsdaten und Kennzeichen aller Beteiligten sowie mögliche Zeugen notieren.
- Kein Schuldanerkenntnis abgeben und keine vorschnellen Vereinbarungen unterschreiben.
- Das Fahrzeug nicht reparieren lassen, bevor der Schaden fachgerecht dokumentiert wurde.
Sie sind unsicher?
Rufen Sie uns direkt von der Unfallstelle aus an. Die erste telefonische Orientierung ist für Sie kostenfrei und Sie erfahren, wie Sie als Nächstes vorgehen sollten.
Begleitung während der Schadenabwicklung
Ein Ansprechpartner – weniger Aufwand für Sie
Nach Ihrer Beauftragung begleiten wir Sie zuverlässig durch die technische Schadenaufnahme und die weitere Abwicklung. Wir erklären jeden Schritt verständlich und sorgen dafür, dass die erforderlichen Unterlagen vollständig und nachvollziehbar zusammengestellt werden.
- Professionelle Schadenaufnahme: Wir dokumentieren Fahrzeugschäden, Reparaturweg und erforderliche Kalkulationsgrundlagen.
- Vollständige Unterlagen: Das Gutachten wird strukturiert erstellt und an die von Ihnen benannten Beteiligten übermittelt.
- Kommunikation und Abstimmung: Mit Ihrer Bevollmächtigung unterstützen wir die sachbezogene Korrespondenz mit Versicherung und Werkstatt.
- Werkstattnetzwerk: Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu geeigneten Werkstätten für die weitere Reparaturplanung.
- Anwaltliche Unterstützung: Bei rechtlichen Fragen können wir den Kontakt zu einem unabhängigen Fachanwalt für Verkehrsrecht herstellen.
- Transparenter Ablauf: Sie bleiben informiert und wissen, welcher Schritt als Nächstes erfolgt.
Unser Ziel: Sie sollen sich nach der Beauftragung nicht selbst durch unübersichtlichen Papierkram arbeiten müssen. Wir begleiten Sie fachlich und koordinieren die vereinbarten Schritte bis zur Übergabe des Gutachtens und im Rahmen unseres Auftrags darüber hinaus.
Einfach und transparent
So läuft Ihr Schadengutachten ab
Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten erhalten Sie einen klaren Ablauf und einen persönlichen Ansprechpartner.
Kontakt aufnehmen
Sie schildern uns kurz den Unfall und den erkennbaren Schaden. Die erste telefonische Orientierung ist für Sie kostenfrei.
Termin vereinbaren
Wir stimmen kurzfristig einen Termin ab – an unserem Werkstattstandort oder nach Vereinbarung mobil am Fahrzeugstandort.
Schaden aufnehmen
Das Fahrzeug wird gründlich besichtigt, fotografiert und vermessen. Am Standort können schwer zugängliche Bereiche auf der Hebebühne geprüft werden.
Gutachten erstellen
Wir werten die Feststellungen aus und erstellen eine nachvollziehbare Kalkulation mit den für den Schadenfall relevanten technischen Angaben.
Unterlagen übermitteln
Das fertige Gutachten erhalten Sie und – nach Ihrer Weisung – die zuständige Versicherung, Werkstatt oder anwaltliche Vertretung.
Wichtig: Wir informieren Sie transparent über den Stand und stimmen zusätzliche Schritte vorher mit Ihnen ab.
Gut informiert entscheiden
Ihre möglichen Ansprüche nach einem unverschuldeten Unfall
Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, kann je nach Einzelfall verschiedene Schadenpositionen geltend machen. Eine sorgfältige Dokumentation bildet dafür die Grundlage.
Eigener Gutachter
Bei einem ersatzfähigen Haftpflichtschaden kann grundsätzlich ein unabhängiger Sachverständiger eigener Wahl beauftragt werden. Bei sehr kleinen Schäden können Besonderheiten gelten.
Reparaturkosten
Erforderliche Kosten für die fachgerechte Wiederherstellung können Bestandteil der Regulierung sein. Die konkrete Abrechnung richtet sich nach dem Einzelfall.
Wertminderung
Auch nach einer ordnungsgemäßen Reparatur kann ein merkantiler Minderwert verbleiben, der im Gutachten geprüft und gegebenenfalls ausgewiesen wird.
Mobilitätsausfall
Abhängig von den Voraussetzungen können Nutzungsausfall oder erforderliche Mietwagenkosten berücksichtigt werden.
Weitere Kosten
Je nach Unfall können beispielsweise Abschlepp-, Stand- oder notwendige Sachverständigenkosten eine Rolle spielen.
Rechtliche Prüfung
Für die Prüfung und Durchsetzung rechtlicher Ansprüche können Sie einen unabhängigen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.
Hinweis: Diese Übersicht dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht und wer die Kosten trägt, hängt insbesondere von Haftung, Schadenhöhe und den Umständen des Einzelfalls ab. Eine rechtliche Beratung erfolgt ausschließlich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Gut vorbereitet zum Termin
Diese Unterlagen helfen uns
Je vollständiger die Angaben vorliegen, desto schneller können wir den Schaden aufnehmen und das Gutachten bearbeiten.
Fahrzeugschein
Die Zulassungsbescheinigung Teil I mit den technischen Fahrzeugdaten.
Unfalldaten
Datum, Uhrzeit, Unfallort und eine kurze Beschreibung des Unfallhergangs.
Daten der Gegenseite
Name, Anschrift, Kennzeichen und – soweit vorhanden – Versicherungsdaten.
Fotos und Nachweise
Eigene Unfallfotos, Polizeivorgangsnummer, Unfallbericht und Angaben möglicher Zeugen.
Werkstattrechnungen
Unterlagen zu früheren Reparaturen, Umbauten oder wertbeeinflussenden Arbeiten, sofern vorhanden.
Ihre Kontaktdaten
Telefonnummer, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls das Aktenzeichen der Versicherung.
Nicht alles vorhanden? Kein Problem. Melden Sie sich trotzdem bei uns. Wir erklären Ihnen kostenfrei, welche Angaben in Ihrem Fall zuerst benötigt werden. Bitte senden Sie sensible Dokumente nur über einen zuvor mit uns abgestimmten Übermittlungsweg.
Unterlagen per WhatsApp abstimmenHäufig gestellte Fragen
Fragen zum Schadengutachten
Hier finden Sie kurze Antworten auf die häufigsten Fragen nach einem Verkehrsunfall.
Ist der erste Anruf bei Ihnen kostenpflichtig?
Nein. Die erste telefonische Orientierung zu Ihrem Schadenfall ist für Sie kostenfrei. Wir besprechen zunächst die Situation und erklären, welcher nächste Schritt sinnvoll sein kann.
Wer trägt die Kosten des Gutachtens?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich Teil des zu ersetzenden Schadens sein. Bei Bagatellschäden, einer ungeklärten Haftung oder einer Mitschuld können Besonderheiten gelten. Wir prüfen die Ausgangslage vor der Beauftragung mit Ihnen.
Wie schnell erhalte ich einen Termin?
Wir bieten flexible Termine an unserem Werkstattstandort und nach Vereinbarung auch mobil an. Rufen Sie uns an oder senden Sie eine WhatsApp-Nachricht – wir melden uns schnellstmöglich mit einem passenden Termin.
Muss mein Fahrzeug noch fahrbereit sein?
Nein. Die Begutachtung kann je nach Situation auch in einer Werkstatt oder am Abstellort erfolgen. Bewegen Sie ein möglicherweise nicht verkehrssicheres Fahrzeug nicht eigenständig und stimmen Sie das weitere Vorgehen vorher mit uns ab.
Kann die Begutachtung auf einer Hebebühne stattfinden?
Ja. An unserem Werkstattstandort steht eine Hebebühne zur Verfügung. Dadurch können bei Bedarf auch Unterboden-, Fahrwerks- und andere schwer zugängliche Bereiche genauer betrachtet und dokumentiert werden.
Muss ich selbst mit der Versicherung kommunizieren?
Wir stellen die technischen Unterlagen vollständig zusammen und können sie nach Ihrer Weisung an die benannten Beteiligten übermitteln. Rechtliche Korrespondenz und Anspruchsdurchsetzung übernimmt bei Bedarf eine von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt.
Kann ich einen Fachanwalt einschalten?
Ja. Sie können einen unabhängigen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu einer geeigneten Kanzlei her; das Mandat kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der Kanzlei zustande.
Wir sind für Sie da
Jetzt Unfallschaden prüfen lassen
Ein Unfall bringt viele Fragen mit sich. Melden Sie sich direkt bei uns – wir prüfen Ihre Situation und erklären Ihnen verständlich die nächsten Schritte. Die erste telefonische Beratung ist für Sie kostenfrei.
Begutachtung an unserem Werkstattstandort mit Hebebühne oder nach Vereinbarung mobil am Fahrzeugstandort.